Datenschutzhinweis

Datenschutzrechtlicher Hinweis - BITTE LESEN

Für die Eintragung in o. g. Datenbank müssen die von Ihnen eingegebenen Daten gespeichert werden. Die hier geforderten Angaben sind freiwillig und dienen der Veröffentlichung in o. g. Datenbank, der Abwicklung Ihrer Bestellung, sowie zur Information über weitere Entwicklungen in unserem Hause. Wir versichern, daß die von Ihnen gemachten Angaben zu Ihren persönlichen Daten für keinen anderen Zweck als dem angegebenen verwendet werden.

Diese Information gilt als Benachrichtigung entsprechend § 33, Abs. 1

Wir bitten Sie, entsprechend dem Teledienstedatenschutzgesetz (§ 3 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten) um Ihre Zustimmung zu der oben vorgeschlagenen Verfahrensweise.


Auszug aus dem Teledienstedatenschutzgesetz:

§ 3
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Personenbezogene Daten dürfen vom Diensteanbieter zur Durchführung von Telediensten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.

(2) Der Diensteanbieter darf für die Durchführung von Telediensten erhobene Daten für andere Zwecke nur verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.

(3) Der Diensteanbieter darf die Erbringung von Telediensten nicht von einer Einwilligung des Nutzers in eine Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu diesen Telediensten nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.

(4) Die Gestaltung und Auswahl technischer Einrichtungen für Teledienste hat sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenige personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

(5) Der Nutzer ist vor der Erhebung über Art, Umfang, Ort und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu unterrichten. Bei automatisierten Verfahren, die eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglichen und eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten vorbereiten, ist der Nutzer vor Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muß für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. Der Nutzer kann auf die Unterrichtung verzichten. Die Unterrichtung und der Verzicht sind zu protokollieren. Der Verzicht gilt nicht als Einwilligung im Sinne der Absätze 1 und 2.

(6) Der Nutzer ist vor Erklärung seiner Einwilligung auf sein Recht auf jederzeitigen Widerruf mit Wirkung für die Zukunft hinzuweisen. Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend.

(7) Die Einwilligung kann auch elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, daß

1. sie nur durch eine eindeutige und bewußte Handlung des Nutzers erfolgen kann,

2. sie nicht unerkennbar verändert werden kann,

3. ihr Urheber erkannt werden kann,

4. die Einwilligung protokolliert wird und

5. der Inhalt der Einwilligung jederzeit vom Nutzer ab- gerufen werden kann.

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